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Schalwachs

Art.-Nr. 4.0. – 19500

Trennmittel für Stahl- und kunststoffvergütete Schalungen

 

Produktbeschreibung:
W.S. Schalwachswird aus ausgesuchten, reinen Mineralölen hergestellt. Im Gegensatz zu unserem Schalölkonzentrat enthält es keine Emulgatoren und kann daher mit Wasser nicht verdünnt werden.

W.S. Schalwachs zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass es durch Regen von der behandelten Schalung nicht ausgewaschen werden kann und ist daher besonders gut für hochwertige Schalungen geeignet, die zuverlässig vor Wassereinwirkung geschützt werden sollen (z.B. verleimte Schaltafeln).

W.S. Schalwachs dringt tief in die Schalung ein und bildet auf deren Oberfläche einen dünnen, hervorragend trennenden Ölfilm. Auch für Metallschalungen z.B. bei der fabrikmäßigen Herstellung von Betonfertigteilen ist W.S. Schalwachs hervorragend geeignet.

Verarbeitung:
Je nach Art der Schalung erfolgt der Auftrag mit Spritzgeräten oder Bürsten bis eine gleichmäßige  Benetzung der Oberfläche gewährleistet ist.

Materialverbrauch:
ca. 100 g/qm Schalung.

Lagerung:
In dicht verschlossenen Gebinden unbegrenzt lagerfähig. Die Lagerung sollte in trockenen Räumen erfolgen. Die Behälter müssen gut verschlossen sein. Feuer und offenes Licht sind zu vermeiden. Darüber hinaus sind alle anderen Vorsichtsmaßnahmen, die für die Verarbeitung und Lagerung lösemittelhaltiger Produkte gelten, zu beachten.

Zusammensetzung:
W.S. Schalwachsbesteht aus reinen Mineralölprodukten Lösungsmitteln (aliphatische Kohlenwasserstoffe) und Wachskomponenten.

Mineralölhaltiges Erzeugnis - steuerbegünstigt! Darf nicht als Treib-, Heiz- oder Schmierstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden.

Gefahrenhinweise:
VbF: A II, entzündlich;  UN 1139 SCHUTZANSTRICHLÖSUNG; Klasse 3, III, ADR

Gebindegrößen:
1 l, 5 l, 10 l, 30 l

Diese Angaben beruhen auf unseren bisherigen Erfahrungen und sollen sie nach bestem Wissen beraten. Die außerhalb unseres Einflussbereiches liegenden Arbeitsbedingungen und die Vielzahl der unterschiedlichen Materialien schließen einen Rechtsanspruch aus. Bitte ausreichende Eigenversuche durchführen.

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